Offizielle Schreiben (Briefe) der Hansestadt Lüneburg tragen immer neben dem Wappen und unter dem Schriftzug Hansestadt Lüneburg den Zusatz „Die Oberbürgermeisterin“ bzw. „Der Oberbürgermeister“.
Ausnahme: Der Zusatz kann wegfallen in der Korrespondenz einzelner Organe, die nicht der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister unterstellt sind.
Das sind z.B. Gleichstellungsbeauftragte:r, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Antikorruptionsbeauftragte:r, Hinweismeldestelle.
Auf Flyern, in Broschüren sowie bei Beschilderungen, Dienstkleidung und ähnlichen Materialien darf die Zweckgebundene Wappenvariante dem Verwendungszweck angepasst werden.
Unter dem Strich kann dann eine Organisationseinheit der Hansestadt Lüneburg stehen, z.B.: Soziale Dienste, Bereich xy, Büro für xxx
Hinweis: Die Verwendung der zweckgebundenen Wappenvariante bedarf einer internen Absprache bzw. Freigabe.
Bitte wenden Sie sich per Mail an: corporatedesign@stadt.lueneburg.de