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Anwendungsregeln

Regelwerk/Richtlinie

Beispiel: Für diese Dokumente beträgt die Höhe des Superzeichens (unten) 15% der Gesamthöhe des Dokuments.

Das Wappen leitet sich entsprechend vom Superzeichen ab und sollte für ein einheitlicheres Gesamtbild nach Möglichkeit die gleiche Höhe betragen.
Sonderregel: Die Verwendung des Superzeichens in Übergröße.

Das Superzeichen kann ohne Claim als übergroßes Gestaltungselement dienen (siehe Beispiel rechts).

Wichtig: Der Abstand links und unten entspricht der selben Größe wie beim Superzeichen mit Claim.
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Regelwerk "Zweckgebundene Wappenvariante"

Anwendungsregel als Offizielles Wappen mit Schriftzug für Briefbogen:

Offizielle Schreiben (Briefe) der Hansestadt Lüneburg tragen immer neben dem Wappen und unter dem Schriftzug Hansestadt Lüneburg den Zusatz „Die Oberbürgermeisterin“ bzw. „Der Oberbürgermeister“.

Ausnahme: Der Zusatz kann wegfallen in der Korrespondenz einzelner Organe, die nicht der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister unterstellt sind.

Das sind z.B. Gleichstellungsbeauftragte:r, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Antikorruptionsbeauftragte:r, Hinweismeldestelle.

Anwendungsmöglichkeit als Zweckgebundene Wappenvariante für andere Publikationen und Einsatzzwecke:

Auf Flyern, in Broschüren sowie bei Beschilderungen, Dienstkleidung und ähnlichen Materialien darf die Zweckgebundene Wappenvariante dem Verwendungszweck angepasst werden.
Unter dem Strich kann dann eine Organisationseinheit der Hansestadt Lüneburg stehen, z.B.: Soziale Dienste, Bereich xy, Büro für xxx

Hinweis: Die Verwendung der zweckgebundenen Wappenvariante bedarf einer internen Absprache bzw. Freigabe.

Bitte wenden Sie sich per Mail an: corporatedesign@stadt.lueneburg.de

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Inkorrekte Anwendung

Das Verzerren, Rotieren, Umfärben oder die Anwendung von Effekten wie Schlagschatten sind nicht gestattet.

Keine Verwendung von Effekten

Kein Verzerren des Logos

Kein Drehen des Logos

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Keine Neuanordnung der Elemente

Keine Veränderung der Farben

Kein Hinzufügen anderer Gestaltungselemente